Kommt zur Prozessbeobachtung von Muhlis Kaya am 22. November!

16thNov. × ’16

Muhlis KayaAm 22. November startet in Stuttgart erneut ein Prozess mit Hilfe des sogenannten „Anti-Terror-Paragraphen“, dem §129b, der die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ unter Strafe stellt und in erster Linie gegen linke Organisationen angewendet wird.

Angeklagt ist dieses Mal Muhlis Kaya, dem die Mitgliedschaft in der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) vorgeworfen wird. Muhlis Kaya ist 46 Jahre alt und wurde am 16. Februar 2016 in Düsseldorf festgenommen. Seit seiner Verhaftung befindet er sich in der JVA Stuttgart-Stammheim.

Der Prozess wird am 22. November 2016 vor dem OLG Stuttgart eröffnet und findet bis März 2017 terminiert jeden Dienstag und Donnerstag statt.

Das Verfahren reiht sich in eine Vielzahl von §129b-Prozessen gegen Demokraten, Antifaschisten und Revolutionäre ein, die vom Erdogan-Regime verfolgt werden. Die Grundlage für die Verfolgung und Verhaftung von Muhlis Kaya in Deutschland ist die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Erdogan-Regime und das PKK Verbot. Gerade angesichts der aktuellen Entwicklung in der Türkei bekommt diese Verfolgung eine neue Brisanz.

Wir werden diesen Prozess von Anfang an begleiten und unsere Solidarität mit Muhlis und allen politischen Gefangenen praktisch werden lassen.

Zeigt euch solidarisch, kommt am 22. zum Prozessauftakt gegen Muhlis Kaya und beteiligt euch an den weiteren Prozesstagen.

Denn ein Angriff gegen eine/n von uns ist ein Angriff gegen alle.

Dienstag, 22. November, 9 Uhr

vor dem OLG Stuttgart

Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

In der Mittagspause findet auch eine Kundgebung statt.


 

Die §§129

Die §§129 stellen die Mitgliedschaft in einer als „kriminell“ oder „terroristisch“ eingestuften Organisation unter Strafe und werden vornehmlich gegen linke Strukturen angewendet. Sie sind bekannt als sogenannte „Anti-Terror-Paragraphen“.
Die Vorwürfe legitimieren die Behörden zu umfangreichen Ermittlungsbefugnissen und Überwachungsmaßnahmen, wodurch die §§129 auch als Schnüffelparagraphen gelten, da es den Behörden ermöglicht Strukturen zu durchleuchten.

Die Wurzeln der Paragraphen liegen im späten 19. Jahrhundert und wurden bereits damals gegen Linke angewendet. In den späten 1950ern kam es zu tausenden von Verfahren und Verurteilungen mit Hilfe des §129 mit dessen Hilfe angebliche „kriminelle Vereinigungen“ verfolgt werden. Bis heute kommt dieser Vorwurf immer wieder zur Anwendung.

Der §129a, der die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt, wurde 1976 eingeführt. Mit diesem Vorwurf wurden die Ermittlungsbefugnisse einmal mehr ausgeweitet und drastische Maßnahmen legitimiert. Darunter auch Isolationshaft, die auch als weiße Folter bekannt ist – 23 Stunden alleine in der Zelle, 1 Stunde Hofgang alleine.

Isolationshaft wird auch heute noch eingesetzt. Vor allem gegen die Gefangenen, die mit Hilfe des §129b eingesperrt sind, der die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ unter Strafe stellt. Der §129b wurde 2002 im Rahmen des „Kampfes gegen den Terror“ verabschiedet, wurde aber lange Zeit zuvor bereits vorbereitet.

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