Prozesstermine J a n u a r 2017 in Verfahren gegen kurdische Aktivisten

21stDez. × ’16

(ohne Gewähr – Termine können kurzfristig verlegt werden)

Laufende Verfahren:

Cem  A Y D I N , Kammergericht Berlin-Moabit

Ahmet Ç E L I K; OLG Düsseldorf, Kapellweg 36, Düsseldorf-Hamm

Dienstag, 10. Januar, 9.30 Uhr

Donnerstag, 12. Januar, 13.30 Uhr

Dienstag, 17. Januar, 9.30 Uhr

Donnerstag, 19. Januar, 13.30 Uhr

Dienstag, 24. Januar, 9.30 Uhr und

Donnerstag, 26. Januar, 13.30 Uhr

Ali Hıdır D O Ǧ A N, Kammergericht Berlin-Moabit, Saal 701, Turmstr. 91

Dienstag, 3. Januar, 9.00 Uhr: Anhörung von Faysal Sariyildiz, Abg. der „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP)

Voraussichtlich Freitag, 6. Januar, 9.00 Uhr: Plädoyers und

Voraussichtlich Dienstag, 10. Januar:  U r t e i l s v e r k ü n d u n g

Muhlis  K A Y A, OLG Stuttgart, Saal 4, Olgastraße 2

Ab Dienstag, 10. Januar jeweils dienstags und donnerstags, 9.30 Uhr

Noch nicht eröffnetes Hauptverfahren:

Zeki E R O Ǧ L U, noch JVA Schwäbisch-Hall; das Verfahren wird vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg stattfinden.

Neues Verfahren

Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen Yunus O. wurden auf Beschluss des Ermittlungsrichters beim OLG Celle am 26.10.2016 dessen Wohnung und Auto durchsucht und verschiedene Gegenstände beschlagnahmt. Dazu gehören u.a. Abrechnungsbelege, Spendenblöcke, Eintrittskarten mit Namenslisten für das Kurdische Kulturfestival vom 3. September in Köln sowie das ZILAN-Frauenfestival vom 18. Juni 2016 oder auch Aufkleber „Weg mit dem Verbot der PKK“, was nach Auffassung des Richters die „innere Verbundenheit des Beschuldigten mit der PKK unterstreichen“ würde. Das Bundeskriminalamt und die Länderbehörde Niedersachsen verdächtigen Yunus O., seit Mitte 2014 das „PKK“-Gebiet Oldenburg mitgeleitet und sich dadurch als Mitglied an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (§§129a/b StGB) beteiligt zu haben.

Zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse über Kontakte, Aufenthaltsorte oder Verbindungen zu höheren PKK-Kadern sollen das von ihm genutzte Mobiltelefon sowie der USB-Stick ausgelesen werden.

Yunus O. befindet sich nicht in Haft.

Verurteilungen von 2011 bis 2015

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Oktober 2010, auch die PKK gem. §129a/b StGB strafrechtlich zu verfolgen, sind 7 kurdische Politiker nach §129b StGB verurteilt worden.

Verurteilungen seit 2015

Bislang sind in diesem Zeitraum 8 kurdische Politiker nach 129a/b StGB verurteilt worden, wobei in einem Fall dieser Anklagevorwurf fallengelassen und auf Verstoß gegen das Vereinsgesetz heruntergestuft sowie der Haftbefehl aufgehoben wurde. In einem anderen Verfahren war die Revision erfolgreich und der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben. Der Prozess wird im Laufe des Jahres 2017 neu aufgerollt werden. Ein anderes Verfahren endete am 25. November mit einer Bewährungsstrafe und der Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung.

Wegen Differenzen der Gerichtszuständigkeiten und dadurch bedingter ungeklärter Verfahrensdauer wurde der Haftbefehl gegen Cihan Iliman noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens am 16. Dezember außer Vollzug gesetzt. Das Verfahren soll von der StAnw Stuttgart an die StAnw Frankfurt/M. übergeben werden.

Inhaftierte

Derzeit befinden sich 10 kurdische Aktivisten in Haft.


AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für

Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln

  1. Dezember 2016
Dieser Beitrag wurde in Aktuelles, §129b, Prozesstermine veröffentlicht und getaggt , , . Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.