Prozessprotokoll vom 15. Verhandlungstag (24.1.2017) gegen Ali Hıdır Doğan

22ndFeb. × ’17
15. Verhandlungstag im Verfahren gegen Ali Hidir Dogan, 24.01.2017, 9Uhr, Turmstr. 91, Saal 701
Anwesend: derStrafsenat der 2. Strafkammer, GStA, GStAin, Protokollantin, V1, V2,Dol, A, Zeugin LA, ca. vier Justizbeamt_innen, 7 solidarischeProzessbeobachter_innen
Die Verhandlungwird um 9 Uhr durch den R1 eröffnet. V1 hatte einen Beweisantrag zur Ladung der Zeugin LA gestellt, welchem das Gerichtnachgekommen ist und die Zeugin LA zum heutigen Tag spontan geladen hat. Diesjedoch ohne die Verteidigung darüber zu informieren. Es wird dahereine von der Verteidigung eine Unterbrechung zur Vorbereitung von einer Stunde beantragt. Der Unterbrechung wird stattgegeben.
Die Verhandlung wird um 10:05 Uhr wieder begonnen. V1 verliest den Beweisantrag zur Vernehmung der Zeugin LA (Langner). LA habe im Verfahren gegen AY (Aydin) ausgesagt,dass im Zeitraum 2014-2015 die Finanzierungder kurdischen Bewegung Berlin ohne die Beteiligung von A zwischen KA (Kavak) und AY stattgefunden habe. LA habe die Ermittlungen gegen AY geleitet. Ihrer Aussage zufolge habe AY zu KA Kontakt gehabt ohne A miteinzubeziehen. 
Vernehmung der Zeugin LA (Vorname: Petra Nachname: Langner, 47 Jahre alt, Kriminalhauptkommissarin in Berlin, Leitung Ermittlungsverfahren gegen AY)
R1 überprüft zuBeginn die persönlichen Angaben der LA. Sie sei während des Ermittlungsverfahrens (EV) gegen AY beim LKA 524 tätig gewesen,mittlerweile aber seit dem 01.11.16 zum LKA 535 [ich hab mir 434 notiert] gewechselt. LA sei mit dem EV gegen AY befasst gewesen. V1 sei bei der letzten Vernehmung anwesend gewesen, dies sei der Anlass für den Antrag hier gewesen. Gegenstand der heutigen Vernehmung sei also das Verhältnis zwischen AY und A. Es stehe die Behauptung im Raum, dass LA gesagt habe, dass AY im Bereich der Finanzen autonom agiert habe und Kontakte zum SL Nord Kavak (KA) gehabt habe ohne A. R1 möchte wissen, wer im Bereich der Finanzen für was tätig gewesen sei. LA erklärt, dass AY hauptsächlich für die Finanzen zuständig gewesen sei. Das hänge damit zusammen, dass A als GL nur für ein Jahr tätig gewesen sei. Er musste sich erstmal einarbeitet und da verstehe es sich von selbst, dass dieser nicht kleinteilig jeden Laden aufgesucht habe.  AY und A hätten sich verabredet, um gemeinsam einen Laden aufzusuchen. Sie hätten sich am 08.09.2014 am Mehringdamm getroffen. Und am 9.11. hätten sie sich im Verrein verabredet um zusammen rumzulaufen. A sei sicherlich in die Finanzen involviert gewesen, jedoch sei AY hauptsächlich verantwortlich gewesen. Diese Erkenntnisse würden auf der TKÜ und Observationen beruhen. 
Auf Nachfrage gibt LA an, sicher mal im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem EV gegen A zu tun gehabt zu haben. R1 möchte wissen, ob sie einen Überblicküber die TKÜ des AY und auch die TKÜ des A habe. LA antwortet „rudimentär“. 
GStA fragt nachdem Verhältnis von AY und A und möchte wissen, wer wem gegenüber Anweisungen gegeben habe. LA erklärt, dass A dem AY gegenüber klar weisungsbefugt gewesen sei. AY habe den A gesiezt. A habe den AY zu Orten bestellt, dieser habe es dann möglich machen müssen, dort zu erscheinen. 
V1 möchte wissen, ob LA sich auf die heutige Vernehmung vorbereitet habe. LA erklärt, dass das ihre Pflicht sei. V1 hakt nach, ob sie es also gemacht habe. LA bejaht, sie habe die Berichte des EV gegen AY gelesen. V1 fragt, ob sie die Daten auch schon vorher noch in Erinnerung gehabt habe, was LA bejaht. V1 meint das sei ein sehr eindrucksvolles Gedächtnis. V1 fragt weiter, ob LA bei den Ermittlungen auch auf einen KA gestoßen sei und wenn ja, wer das sei. LA bejaht, es handele sich bei KA um den Sektorleiter Nord. V1 möchte nun wissen, ob AY öfter mit KA oder mit A rumgelaufen sei. LA könne das nicht sagen, da sie ja nur AY abgehört hätten. V1 hakt nach, ob in der TKÜ des AY KA oder A öfter aufgetaucht sei. LA könne das nicht sagen. Da aber A mit AY bei Kadeş übernachtet habe, hätten diese ja auch die Möglichkeit gehabt, sich dort zu unterhalten. V1 erklärt, dass es sich hierbei aber um eine Vermutung handele. LA beginnt zu relativieren und erklärt, dass es ja die SMS mit dem Inhalt „Kardeş“ gegeben habe. V1 unterbricht sie, da es ihm nicht um das Übernachten gegangen sei sondern um die vermuteten Unterhaltungen. Deshalb fragt er, ob LA Erkenntnisse zu Unterhaltungen in der Wohnung des AY habe etwa durch Abhören. LA verneint, aber nachdem am 28.7.2014 eine SMS verschickt wurde mit dem Inhalt „Kadeş“ konnte A beim Betreten der Wohnung festgestellt werden. Doch LA gibt an, dass sie die Wohnung nicht abgehört haben. V1: also um auf meine Frage zurück zu kommen, wie oft KA und AY zusammen rumgelaufen seien? Dann gibt LA an, dass sie meine, dass AY öfter mit KA telefoniert habe, sie sei sich aber nicht sicher. V1: Wie oft telefonierten AY und KA? LA: öfter, aber kann nicht sagen wie oft. V1 erklärt, dass die These logisch sei, dass AY sich um das Rumlaufen gekümmert habe, da er sich besser ausgekannt habe als A in Berlin. V1 fragt deshalb, ob festgestellt werden konnte, wie KA s
ich in Berlin ausgekannt habe. LA gibt an, dass AY den KA schon gekannt habe, dass KA schon mal in Berlin gewesen sei. V1 fragt nach der Feststellung, dass A und AY zusammen rumgelaufen seien. LA gibt an, dass sie sich an zweimal erinnert. Das eine Mal hätten sie sich am Mehringdamm getroffen, das andere Mal beim Verein. V1 schiebt ein, dass das nicht nach Rumlaufen klinge. LA erwidert, dass A und AY das aber gesagt hätten, AY habe am 9.11. einen Ort mit A aufsuchen wollen. Er soll zum Verrein kommen, sie wollen rumlaufen. Auf Nachfrage gibt LA noch an, dass das anders gewesen sei mit KA. V1 fragt weiter, bei wem sich KA nach dem Stand erkundigt habe. LA erklärt, dass er das bei AY gemacht habe, da er A des öfteren nicht erreicht habe. Auf Nachfrage erklärt LA, dass AY dann direkt geantwortet habe. LA: “ Er musste nicht beim „Chef“ fragen, da AY selbst verantwortlich war. V1 fragt, ob AY also selbst einen Überblick gehabt habe, was LA bejaht. V1 möchte weiter wissen, ob KA sich mal darüber beschwert habe, dass zu wenig gesammelt worden sei. LA bestätigt, dass er dies bei AY getan habe, ob auch bei A wisse sie nicht. V1 fragt weiter nach der Antwort des AY, ob dieser eher gesagt habe, dass er nicht verantwortlich sei oder dass sie sich mehr anstrengen würden. LA bestätigt Letzteres: er sagt, er strengt sich an und es würde besser werden. V1 fragt weiter nach Erkenntnissen zu Quittungen. LA gibt an, dass AY einmal am Telefon angesprochen habe, dass er Quittungen anzufertigen habe. Auf Nachfrage gibt LA an, dass sie glaube, dass es sich auf der anderen Seite des Telefonat um Hrn. Akjar [ich habe mir Atya notiert] gehandelt habe, sie sei nicht aber nicht sicher. 
V1: Gab es für Geldflüsse Notizbücher mit Aufzeichnungen? LA: Herr AY sagte am telefon bei TKÜ dass es das gibt, und AY es für Abrechnungen benötige. V1 hackt nach ob es also eine art Pflichtform gibt? LA: Das wurde nicht erwähnt. V1 gibt LA zu verstehen, dass sie ein erstaunlich gutes Gedächtnis hat. Können sie sich erinnern, ob gesagt wurde KA soll mit AY persönlich vorbei kommen um sich zu kümmern? ZA: so offen redet keiner am Telefon. Jedenfalls geht das nicht aus der TKÜ von AY hervor. Herr KA kam öfter rum, genauer kann ich mich nicht erinnern. V1: beschwert sich, dass sie ja die Verfahrensakten gegen KA nicht bekommen hätten, weil das Gericht es abgelehnt hatte. V1: Herr KA war also öfter in Berlin? LA: [AK Zetkin, Tinaur, Altun…???] vermutlich auch GV da beide im Verein waren. V1: das ist jetzt eine Mutmaßung. LA: ja, am Telefon hat sich aber KA auch mit AY und A zusammen verabredet. V1: fragt nach ob sie sich erinnert wer wen mitbringen soll. LA: Kann sich nicht erinnern, wer wen bestellt hat. V1: welche Anschlüße wurden überwacht? LA: Ich überwachte ausschließlich AYs Nummer. V1: welche Namen sind gefallen? LA: er wird nur als „kleiner Bruder“ bezeichnet. V1 hält vor, dass Saki Orolu [?] in Stuttgart ins Krankenhaus kam und AY A am telefon gefragt hat ob er hinfahren soll, A fand es nicht so ne gute Idee, doch AY sei trotzdem gefahren. LA. ja. V1 gab es nanach gemecker wie: „Du kannst nicht einfahc fahren, ich bin der Chef…“ oder so ähnlich? LA: nein. V1: Haben sie Erkenntnisse ob AY Busse anmietete? LA: ja. V1: hat A AY angewiesen dies zu tun? LA: Ja, im Januar nach Strasbourg, A meinte, andere Personen hätten es nicht geschafft. V1: Sollte AY Busse verabschieden? LA: ja das hat AY getan. V1 gibt an, dass die Abschiedeung von Bussen aber die Aufgabe eines GV sei, das habe er aus der Hypothese der Staatsanwaltschaft. LA: Ja AY hätte das getan, ob A dabei gewesen sei, wisse sie nicht. V1: Im Sommer 2014 kam KA nach Berlin und hätte gemeinsam mit AY Spen
dengelder organisiert. Können sie sich erinnern? LA: ne. V1 hät LA vor: Nach Tel vom 24.8.2014 um 12:19 Uhr Soll AY KW in Berlin Spandau am Bahnhof abgeholt haben. Sie hielten sich in seiner Whg in Jahnstr. auf. Im Turnus Spendengelder organisert. R1 unterbricht und will wissen woraus V1 zitiert. V1: aus der Anklageschrift gegen AY. Also haben sie Erinnerungen daran? LA: KA war öfter hier, und wurde von AY abgeholt er hat bei ihm übernachtet, an die genauen Daten kann ich mich nicht mehr erinnern. V2: Können sie was zur Reihenfolge sagen, wann das Geld zu A kommt? LA: nein tut mir leid. V1 will wissen, ob AY mit KA und [Tiran…] nach Brüssel gefahren ist. LA: ja. V1: wann? LA: weiss nicht mehr. V1: war A dabei? LA hat keine Erkentnisse darüber. V1: im Okt 2014 gibt es ein telefonat zwischen Y.A. (war das Jahr davor GV) und AY, bei dem Y.A. nach ner Tel Nr von Serhad gefragt hatte. Können sie sich daran erinnern? LA: ja. V1: Will wissen was genau gesagt wurde. LA: Weiss nicht mehr was AY gesagt haben soll, sie glaubt er habe gesagt, er soll rüberkommen. V1: Im Okt 2014 haben sich Saki Orolu [?] und AY getroffen, können sie sich erinnern? LA: es gab Gespräche, ja, aber genau weiss ich dass nicht mehr. Irgendwie soll AY gesagt haben: es sei momentan nicht ganz klar, er sei nicht so erfolgreich wie letztes Jahr… LA: kann mich nicht so genau erinnern. V1 will wissen ob si eeine Veränderung in den Jahren verzeichnen konnten. LA: JA, ab Sept 2014 war der Kontakt mit KA intensiver. KA war nicht in Berlin, deswegen mussten sie telefonieren. V1 bemerkt: wir müssen uns daran halten, was sie ermittelt haben. R1: bestätigt, dass sei zutreffend, wenn sie keinen neutralen Überblick habe. V1: Haben sie Telefonate zwischen AY und KA festgestellt? LA: nö, aber ich weiss, dass sie öfter im Verrein waren, dank der Videoüberwachung. V1: was meinen sie mit der Aussage “ wir reden dort nicht?“ LA: dass man sich persönlich bei der Arbeit sieht und am Telefon nicht gesprochen wird. V1: Ab
 April 2015 hätte AY eine andere Person in die Spendengeldsammlung eingearbeitet. War A bei der Einarbeitung dabei? LA: nein. V!: gut das waren meine Fragen, vielen Dank.
V2 will wissen wieso LA glaubt dass A weisungsbefugt war, wenn sie kein Türkisch spricht. LA: bestätigt, dass sie selbst kein türkisch versteht, aber es wurde ja von einem Dolmetscher der vereidigt sei übersetzt. V2: gibt zu verstehen, dass siezen eine Möglichkeit der Übersetzung vom türkischen ins deutsche sei. z.b. fragt AY von sich aus per SMS: „Hallo brauchen Sie/ braucht Ihr etwas?“ ISt ihnen bekannt, ob SIE auch als IHR übersetzt werden kann? LA: Nein, ich spreche kein Türkisch. V2: also wissen sie nicht genau ob ein SIE auch als IHR gelten kann? LA: Es wurde so [SIE] vom Dolmetscher gesagt, dass es ein „Sie“ ist, so habe ich das auch angenommen. V2: Danke! 
—————– Zeugin verlässt das Gericht um 10:55——————-
V1 stellt einen neuen Beweisantrag 1) zu den Ausgangsperren von Cizre 2015-2016. 2.)Thomas Bohrmann vom Südwestrundfunk als Zeugen zu laden. Er war als Türkei Korresbondet im Januar 2016 vor Ort. 3) Otto Peter Frank, Staatsanwalt, als Zeugen zu laden. Er soll den Eingang der Strafanzeige gegen Erdogan bezeugen (ist noch nicht abgeschloßen) aber die Anwälte bezeugen die Ausgangsperre und bestätigen die Zeugenaussage von Sarayildiz. 4) zum Beweis der Tatsachen,dass Staatswanwälte, Lehrer*innen, soll die Generalsekretärin der Gewerkschaft Sakine Yilmaz als Zeugin geladen werden. Ihr droht eine lange Haftstrafe, weil sie das Newroz-Fest angemeldet hatte und deswegen ist sie zur Zeit in Deutschland. Sie kann bezeugen, dass in türkischen Gefängnissen noch immer gefoltert wird, dass der türkische Staat ein rassistisches Regime ist und dass die Angriffe der HPG gerechtfertigt sind, solange ein bewaffneter Konflikt besteht und da es sich bei Soldaten nicht um Zivilpersonen handelt ist es nicht Völkerrechtswidrig.
Im Moment sind in den kurdischen Regionen fast alle Bürgermeister*innen der HDP und DBP abgesetzt und durch staatliche Treuhänder ersetzt worden.
StA: [nuschelt unverständlich vor sich hin…geht wohl darum dass er die Vorgeschlagenen Zeug*innen nicht hören will…]
R1: Zwei offene Beweisantraäge wurden beschloßen und werden verkündet.
R2: [Liest vor…]
R1: verkündet Korrekturen in der Anklageschrift um Rechtstaatlichkeit zu wahren…
R1: A soll am DO 26.1. zwischen 10:00-12:00 seine Stimm-vergleichsprobe abgeben. Dazu wird er einmal ein 1/2 stündiges Gespräch mit Dolmetscher Z führen und dann soll A aus verschriftlichten TKÜ-Protokollen etwas vorlesen. R1: verweist darauf, dass es natürlich freiwillig sei, aber der Angeklagte ja eingewilligt habe, für das Stimmgutachten eine Stimmprobe abzugeben.
R1 Fragt StA: Herr Müller-Ebert, ist ihnen der Aufenthaltsort von Frau Kowaş […] bekannt? StA: nein.
R1: Das Gutachten sollte bis Ende Februar fertig sein. Weiter Verhandlungstermine sind: Di 7. Februar 9:00 Saal 701 
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