Zeki Eroğlu, Bericht vom 2. Prozesstag, 24.02.17

27thFeb. × ’17

Antrag auf Einstellung des Verfahrens
(Antrag, vollständig, PDF)
Zu Beginn wurde der Antrag der Verteidigung zur Einstellung des Verfahrens zuende verlesen, der bereits am 1.Prozesstag begonnen aber nicht beendet werden konnte. Es folgte noch eine mündliche Ergänzung bezüglich der aktuellen Ereignisse in dem Dorf Kuruköy bei Nusaybin, wo türkische Sicherheitskräfte zur Zeit ein Dorf unter „Ausgangssperre“ halten und die Bewohner*innen scheinbar foltern und töten. Der Zugang wird allen Organisationen verwehrt.


Prozesserklärung

Im Anschluss verlas Zeki Eroğlu seine erste Prozesserklärung, in der er auf die Situation der kurdischen Bevölkerung in der Türkei einging: die Unterdrückung der ezidischen Religion in der Region Dersim (tr. „Tunceli“) durch den Islam, die widerständige „Assimilierung“ als alevitische Religionsgemeinschaft, in der der Zoastrismus der Eziden weiterleben konnte. Dann beschrieb er das Dersim-Massaker in den Jahren 1937/38 durch das türkische Militär, lange logistisch vorbereitet und geplant, die Hinrichtung Sheik Rhizas und seines Sohnes, und die anschließende Zwangsumsiedlung weiter Teile der Bevölkerung von Dersim.
Auch sein Großvater sei damals umgesiedelt worden, konnte dann aber nach 8 Jahren wieder mit seiner Familie zurückkehren.

In dieser permanenten Widerstands-Tradition gegen die Assimilierung und Ausrottung, mit dieser Geschichte wüchsen die Menschen in Dersim auf, bis heute. Denn der türkische Staat betreibe diese Politik seit 95 Jahren und habe damit nie gebrochen.

Stationen und Motivationen seines Lebens

1980 in Dersim geboren, einer Stadt, die den Widerstand der kurdischen Bevölkerung gegen Besatzer und Kolonialisten verkörpert, gegen die Ausrottungs- und Assimilierungspolitik zuerst des Sultanats dann der Republik Türkei, muss er mit seiner Familie im Alter von 8 Jahren nach Istanbul fliehen. Sein Dorf wird niedergebrannt, alle Menschen nach Istanbul zwangsumgesiedelt.
Dort geht er in die Schule, muss Türkisch lernen, denn bisher hat er nur seine Muttersprache Zaza gelernt. Er wird deswegen dort häufig diskriminiert.
1998 beginnt er für die HADEP zu arbeiten, die damals legal arbeitende kurdische Vertretung im Parlament, der aber schon damals vorgeworfen wird, ein Ableger der PKK zu sein. 1999 wird die HADEP verboten und er verhaftet, 20 Tage lang gefoltert, dann in einem 3,5 Jahre währenden Prozess zu 12,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Er wird zum Militärdienst einberufen.
2007 kann er ins Ausland fliehen und kommt über große Umwege in die Schweiz. Dort beantragt er Asyl, das ihm 2009 gewährt wird. Europa wäre für ihn die große Hoffnung gewesen, doch jetzt sieht er sich diesem „Terrorprozess“ ausgesetzt.
Er sagt: „Ich bin das Kind meines Volkes, das Massakern unterzogen wurde, dessen Sprache und Kultur verleugnet wurde, dem nicht das Recht zugestanden wurde auf dem Land seiner Ahnen leben zu dürfen, das sich immer für einen demokratischen Prozess engagiert hat. Ich bin stolz Kind dieses kurdischen Volkes zu sein!“

Diese Erklärung ist nur der erste Teil, weitere werden im Verlauf des Prozesses folgen.

Selbstleseverfahren

Der Senat verlas dann die sogenannte „Selbstlese-Verfügung“, d.h. einen Beschluss, dass der Großteil der verfahrensrelevanten Beweismittel außerhalb des Gerichtssaales von Richtern, Verteidigung und dem Angeklagten „selbst“ gelesen werden müssen. Damit erhoffen sich die Richter eine Verkürzung des Verfahrens, außerdem muss damit die Öffentlichkeit nicht umfassend über die Beweismittel aufgeklärt werden. Im ersten Verfahren gegen Ali Ihsan Kitay mussten die anwesenden Richter noch in Rollenspiel-Manier die übersetzten Gespräche der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) verlesen – was durchaus eine gewisse Komik hatte, der sich die Richter möglicherweise nicht mehr aussetzen wollten. Es folgte eine endlose Reihe von Zahlen und Textüberschriften, die dann penibel genau von den Anwält*innen korrigiert wurden.
Anschließend erfolgte der Widerspruch der Verteidigung dagegen und seine Begründung.

BAW: Alles abweisen!

Die Bundesanwältin plädierte dann auf Abweisung aller bisherigen Anträge, wobei der Vorgang inklusive Begründung und Übergabe der Kopien keine 5 Minuten brauchte. Die Zeichen stehen, wie auch bei den Richtern, auf Durchfahrt.

Um dem dann doch noch ein Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit zu verschaffen, endete der Prozesstag mit dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zwecks Vervollständigung der Akten. Die Entscheidungen darüber sollen am nächsten Vehandlungstag gefällt werden.

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