Prozess gegen Zeki Eroğlu, 3. und 4. Prozesstag, 01./02.03.

2ndMrz. × ’17

Der 3. und 4. Prozesstag dienten der Verlesung des Urteils gegen Bedrettin Kavak vom August 2016, das als Beweismittel der Anklage dienen soll.

Es werden diverse kleinere Anträge zu Beweismitteln und Verfahrensschritten von der Verteidigung gestellt, diese dann vom Gericht umgehend abgelehnt.

Ein kurzer Eindruck aus dem Zuschauerraum vom 4. Prozesstag, Donnerstag, den 02.03.17:

“Zu Beginn haben die Rechtsanwälte einen Antrag für eine normale Mittagspause für

Zeki Eroglu gestellt, damit er sich von der langen Urteilsverlesung mit Simultanübersetzung erholen kann. Bislang wurde wohl auch die Mittagspause zum Verlesen benutzt.

Der Richter verliest danach das Urteil gegen Bedrettin Kavak, weil dieses Urteil der

Beweisantrag gegen Zeki E. ist, da es keine Zeugen gibt.

Als ich komme ist er auf der S. 39, Nr. 72: „Anschlag der PKK auf eine Militärkaserne … .”

Bis zur Nr. 104 liest er von „Anschlägen der PKK auf … “usw.usf. vor.

Nach der Aufzählung gibt es eine neue Überschrift: „Seit 2004 wird systematisch gefoltert – dies wird bis heute geduldet, … , Aufzählung von Foltermethoden und wo diese ausgeführt werden, also auf Polizeistationen und an anderen Orten, … . „Folter und Misshandlungen an kurdischer Volksgruppe,“

Die Morde an Sakine Cansiz, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez werden aufgeführt und „… nach Aufkündigung des Friedensvertrages hat sich die Situation verschlechtert.“ “… Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird seit 2015 missachtet, …, es gibt ganztägige Ausgangssperren und im August 2015 hat es Bilder von einem türkisches Sonderkommando in sozialen Netzwerken gegeben, wo eine Frau (der Name wurde genannt) an einem Militärfahrzeug durch die Straßen geschleift wurde. … .

Anschließend geht es in dem Urteil um „Strukturen der PKK in Deutschland”. O-Ton: „Die PKK warb erfolgreich um Sympathisanten.“ Es sei Geld gesammelt worden – in Millionenhöhe, die angebliche genaue Summe wurde genannt. – Dann hätte es angeblich eine Umstrukturierung gegeben. Es folgt eine mehrere seitenlange Ausführung. –

Gegen 10 Uhr wird eine Pause für Zeki Eroğlu eingefordert. Der Rechtsanwalt stellt wiederholt die Frage, wie der Angeklagte seine ihm zustehende Mittagspause bekommen könnte. Der Richter will sich damit nicht befassen, stimmt dann aber einer 10-minütigen Pause zu und will danach eine weitere Stunde verlesen und sich danach „dieser Frage annehmen“. Er sagt: „Das gehört nicht zur Hauptverhandlung.“

Um 10:20 Uhr geht es mit der monotonen Verlesung des Urteils weiter: „S. 107 der türkische Konflikt. … .“ Nach einer Stunde ist er auf S. 143, IV. – das solle man sich merken.

Der Rechtsanwalt erklärt, dass sein Mandant sich eine weitere Erklärung vorbehält.

Die Rechtsanwältin Britta Eder widerspricht dem Gericht: “…, weil das Gericht keine Ermittlungen über die kurdische Situation in der Türkei eingeholt hat.” – Der Richter lehnte ihren Widerspruch erstmal ab und sagte: “Es hindert nicht an der weiteren Verlesung des Beweisantrages.“

Daraufhin verliest die Bundesanwaltschaft (BAW) eine extrem lange Stellungnahme.

Der Rechtsanwalt kritisiert, dass diese Stellungnahme bereits vom 27./28. Februar datiert sei – sie diese aber erst gestern, den 1. März um 16 Uhr als FAX erhalten hätten. Sie hätten diese Stellungnahme nicht mehr lesen können, geschweige denn diese ihrem Mandanten zukommen lassen können. Hier würde mit zweierlei Maß gemessen. Sie würden zeitlich unter Druck gesetzt zu lesen und zu reagieren, aber das Gericht ließe sich Zeit über Widersprüche und Anträge ihrerseits zu entscheiden.

Ab 11:35 Uhr bis 13 Uhr gings in die Pause.

Als Resümee des heutigen Prozessvormittags möchte ich sagen, dass ich und nicht nur ich den Eindruck hatte, ich säße einem AKP-Gericht gegenüber; ein Genosse meinte: “das ist wie ISIS!“

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