Prozessbericht 11. April, Verfahren gegen Zeki Eroğlu, 11. Tag

21stApr. × ’17

Der Prozesstag beginnt erneut damit, dass überwachte Telefonate – bei denen es meist um den Gesundheitszustand des Angeklagten ging – angehört und vom Senat wieder im Rollenspiel nachgesprochen werden.

Anschließend brachte die Verteidigung einen Antrag ein (hier PDF), in dem sie das völkerrechtlich verankerte Widerstandsrecht und dessen Legitimität betont und feststellt, dass dieses in Fällen von kurdischen Aktivist_innen seitens der bundesdeutschen Regierung nicht beachtet wird.

Um die Legitimität des Widerstandes aufzuzeigen, schildern sie die Situation der Kurdinnen und Kurden in der Türkei. Dazu zeichnen sie die jahrzehntelange stattfindende Unterdrückung auf Grund von Sprache, politischer Aktivität oder Zugehörigkeit zu politischen Parteien nach.
Anschließend gehen sie auf die Verbrechen der türkischen Armee ein und belegen an Hand von Aussagen des ehemaligen türkischen Geheimdienstmitarbeiters Yildirim Begler grausame Folterpraxen und extralegale Hinrichtungen an Kurdinnen und Kurden. Um zu verdeutlichen vor welchem Hintergrund diese Verhandlung stattfindet, geht die Verteidigung außerdem auf stattgefundene Massaker und Giftgaseinsätze in den kurdischen Gebieten ein.

Beweisantrag zur TKÜ
(hier PDF)
Die Verteidigung weißt darauf hin, dass bei den Standortinformationen der überwachten Telefonate Ungereimtheiten aufgekommen sind. Nicht wenige JPS-Daten stimmen nicht mit angegebenen Standortinformationen überein – so existiert zum Beispiel eine aufgelistete Straße nicht. Die Verteidigung fordert diese Ungereimtheiten zu überprüfen und aufzuklären.

Vor der Mittagspause liest Zeki eine Erklärung vor, in der er seine Gedanken zum bisherigen Ablauf des Prozesses ausdrückt. Er betont, dass der Kern dieses Prozesses eigentlich die kurdische Frage an sich und der seit 90 Jahren andauernde Völkermord in Kurdistan sein sollte.
Zeki erklärt, dass es sich bei Widerstand gegen einen Völkermord um ein legitimes Recht handelt und führt aus, dass wenn es um den Widerstand der KurdInnen geht dieses Recht seitens der BRD übersehen wird.
Menschen, die sich für die legitime Selbstverteidigung einsetzen werden hier als Straftäter verhandelt.
Er erkärt, dass die bisherigen Anträge der Verteidigung – die sich zum Beispiel mit Massakern in Kurdistan befassen – mit der Begründung abgelehnt wurden, der Inhalt hätte nichts mit dem Gegenstand der Verhandlung zu tun. Zeki warnt davor, dass dadurch das Recht auf Selbstverteidigung angetastet wird und auch sein Recht dadurch eingeschränkt werde.
Zeki wendet sich direkt an den Senat und fragt ob es ihm darum ginge den Prozess lediglich schnell beenden zu wollen und das Urteil gar schon erfasst wäre. Der eigentliche Kern der Verhandlung müsse die Tatsache des Völkermords beinhalten, weswegen für Zeki das eigentliche Verfahren erst ab jetzt beginne.

Nach der Mittagspause, nahm die Bundesanwaltschaft (BAW) Stellung zu den Anträgen von den Anwält_innen und beantragte deren Ablehnung. Und ein weiteres Telefongespräch wurde gegen Antrag der Anwält_innen vorgetragen.

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