Urteil im §129b Prozess gegen Zeki Eroğlu: 2 Jahre 9 Monate

21stJul. × ’17

Heute, am Freitag, 21.07.17, hat der Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Zeki Eroğlu zu 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl gegen ihn bleibt bestehen, die U-Haft wird bis zur Rechtskraft des Urteils nicht ausgesetzt, d.h. Zeki bleibt im UG Holstenglacis.

Der vorsitzende Richter warb in der Begründung intensiv für Verständis für den Urteilsspruch: es wäre in diesem 5. PKK-Verfahren – wie bei den anderen auch – in Hamburg immer anerkannt worden, dass die Türkei kein Rechtsstaat sei, Menschenrechte missachte, die Kurden unterdrückt würden, gefoltert würde und extralegale Hinrichtungen geschähen – aber – das rechtfertige nicht, dass eine Organisation entscheide, „wer zu leben hat und wer nicht.“ Die „wahllose“ Ermordung von Polizisten und Soldaten sei durch keine Rechtsnorm gedeckt. Außerdem hätte der 30 jährige bewaffnete Widerstand der PKK nichts für die Kurden gebracht.

Beim Anhören dieser Begründung konnte man verstehen, wie sich so gemütliche Richterstühle in einem légère eingerichteten, Licht durchfluteten Büro mit Blick auf den Park in Hamburg so anfühlen. Das Plädoyer von Zeki Eroğlu vom 10.07. (PDF hier) schien wie eine Märchenstunde am Senat vorbeigelaufen zu sein. Dass es sich seit 90 Jahren um „Krieg“ handelt, der gegen die kurdische Bevölkerung geführt wird, und unter welchen Bedingungen Menschen „im Krieg“ leben und handeln – Traumatisierung, Ohnmacht, Wunsch nach Rache, nach Befreiung – ein Schrei (Edvard Munch) käme dem bildlich gleich -, hat die Richter nicht erreicht. Das Büro ist doch zu weit weg.

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