17. Januar: Prozessauftakt im §§ 129a/b – Verfahren gegen Yunus O. vor dem OLG Celle

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Prozessinformation

17. Januar: Prozessauftakt im §§ 129a/b – Verfahren gegen Yunus O. vor dem OLG Celle

Am 17. Januar 2018 wird der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Yunus O. vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle eröffnet. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Kurden vor, sich in der Zeit von August 2014 bis Oktober 2016 als Verantwortlicher des „PKK-Gebiets“ Oldenburg betätigt zu haben. Als mutmaßliches Mitglied der „ausländischen terroristischen Vereinigung PKK“ (§§ 129a/b Strafgesetzbuch) soll er Veranstaltungen, Kundgebungen, Protestaktionen oder Demonstrationen organisiert und Teilnehmer*innen mobilisiert, finanzielle und personelle Angelegenheiten geregelt haben und in die jährlichen Spendenkampagnen involviert gewesen sein. Vorgeworfen wird ihm auch, Veranstaltungen zur Unterstützung der prokurdischen Partei HDP organisiert zu haben, die im Juni 2015 zu den Parlamentswahlen in der Türkei angetreten war. Sie konnte die 10 %-Hürde nehmen und mit zahlreichen Abgeordneten ins Parlament einziehen. Heute befinden sich viele von ihnen wegen ihrer politischen Arbeit in den Gefängnissen der Türkei.

Individueller Straftaten wird der 43-Jährige nicht beschuldigt. Im Falle der §§129a/b genügt die behauptete Mitgliedschaft in einer von den Strafverfolgungsbehörden als terroristisch eingestuften Organisation.

Die Ermächtigung zur Verfolgung des Kurden nach § 129b wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 6. September 2011 erteilt; im Juni 2016 erfolgte zusätzlich eine Einzelverfolgungsermächtigung.

Seit der Bundesgerichtshof im Oktober 2010 entschieden hatte, auch die PKK nach dem im Jahre 2002 eingeführten § 129b StGB strafrechtlich zu verfolgen, waren bislang 21 kurdische Aktivisten hiervon betroffen. 19 von ihnen sind inzwischen zu Haftstrafen von durchschnittlich 3 Jahren verurteilt worden, wobei die niedrigste 1 Jahr und 9 Monate und die höchste 6 Jahre betrug.

Von den in den vergangenen drei Jahren eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof (BGH) bisher sechs verworfen; vier Revisionsverfahren sind noch nicht entschieden.

In Straf- bzw. U-Haft sind derzeit acht Kurden; Yunus O. befindet sich auf freiem Fuß.

Die Hauptverhandlung wird eröffnet am

Mittwoch, 17. Januar 2018, um 10.00 Uhr, Saal 50

OLG, Schlossplatz 2 in Celle

Bislang sind Termine bis Mitte März anberaumt.


AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für

Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln

15. Januar 2018

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