Wurde am 27. April 2012 in Köln festgenommen, der Haftbefehl am nächsten Tag eröffnet. Er wurde von den Strafverfolgungsbehörden beschuldigt, an der Spitze des „Wirtschafts- und Finanzbüros der PKK in Europa“ (EMB) gestanden zu haben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilte ihn am 5. März 2015 – nach einer Prozessdauer von fast zwei Jahren – zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren – dem bislang höchsten Strafmaß in §129b-Verfahren gegen kurdische Aktivist*innen. Und dies, obgleich das Gericht in scharfer Form die Menschenrechtsverletzungen der Türkei verurteilte, die völkerrechtlich nicht zu rechtfertigen seien. Auch kritisierte der Senat die politisch motivierten Verfolgungsermächtigungen des BMJV. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil eingelegt.
Das OLG Düsseldorf hat den Haftbefehl gegen Abdullah Şen am 15. März 2016 aufgehoben und er wurde aus der Haft entlassen.