Wurde am 29. August 2014 in Bremen festgenommen, der Haftbefehl am nächsten Tag eröffnet. Am 28. August 2015 verurteilte ihn das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Mehmet Demir zwischen Januar 2013 bis Juli 2014 als Leiter verschiedener Sektoren betätigt hat. Die Beschuldigungen erstreckten sich – wie bei anderen auch – ausgerechnet auf den Zeitraum, in dem die PKK nach einem Aufruf von Abdullah Öcalan die Waffen ruhen ließ, um den Weg für eine politische Lösung der kurdischen Frage zu ebnen. Nicht nur aus diesem Grund hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Gegen das Urteil hatte die Verteidigung Revision eingelegt, die am 23. Februar 2016 vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verworfen wurde. Damit ist das Urteil des OLG Hamburg rechtskräftig. Mehmet Demir wurde in die JVA Bremen-Oslebshausen verlegt. „Wir Kurden dürfen ja nicht einmal ein Fest feiern, ohne als Terroristen angesehen zu werden. Nur der türkische Staat hat das Recht zu töten. Wenn wir uns gegen die Besatzung wehren, werden wir als Terroristen verurteilt“ hatte Mehmet Demir am Tag der Urteilsverkündung erklärt.