Zu Beginn hat die Staatsanwaltschaft auf eine Erklärung zu dem am 3. Prozesstag gestellten Antrag auf Einstellung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls Stellung genommen und versucht den Antrag mit der Stellungnahme zu entkräften.
Der geladene Hauptzeuge Ferhan K. der umfassende Aussagen bei Polizei und Staatsschutz getätigt hat, ließ seine Teilnahme durch seinen Anwalt kurzfristig absagen und erschien somit anders als erwartet nicht vor Gericht, um seine Aussage zu tätigen. Sein Anwalt erklärte per Mail, dass Ferhan K. von seinem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Bis zur Ankunft des zweiten geladenen Zeugen Herrn Schmittke Kriminalbeamter beim Landeskriminalamt Bremen, Abteilung Staatsschutz, wurde in der Zwischenzeit ein weiteres Telefongespräch von Anfang Februar 2015 der Telekommunikationsüberwachung abgespielt und anschließend übersetzt.
Im Anschluss folgte die Befragung des Staatsschutzbeamten, der die Vernehmung mit Ferhan K. geführt hatte oder zumindest bei den meisten Vernehmungen anwesend war. Dieser stütze sich dabei im Wesentlichen auf die vorhandenen Vernehmungsprotokolle. Es wurde deutlich, dass der nicht erschienen Zeuge Ferhan K., mehrmals (im Zeitraum von Oktober 2014 bis Mai 2015) ausführliche Aussagen bei der Polizei zu Protokoll gegeben hat. Im Wesentlichen über vermeintliche Strukturen und Personen des kurdischen Kulturvereins in Bremen. In der anschließenden Befragung durch den Verteidiger wurde klar, dass durch die ermittelnden Beamten nicht versucht wurde, andere unabhängige Stellen/Personen zum Überprüfen der Aussagen zu befragen. Deshalb stellt sich die Frage wie viel Wahrheitsgehalt sowie Aussagekraft in den Aussagen des Zeugen stecken.