Heute, am 25.11.2016, war die Urteilsverkündung im Prozess gegen Hasan Dutar: 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung.
Für das Strafmaß verantwortlich war seine Einlassung zum Anklagevorwurf bezüglich der Kader-Tätigkeit für die PKK, aber auch eine Rolle spielte sein Bezug zur jesidischen Religionsgemeinschaft. Über diese Karte wurden zumindest einige der „Beweise“ im Verfahren umgedeutet.
Ansonsten gab es nichts Neues, wie z.B. die Einschätzung, dass die PKK trotz der aktuellsten Entwicklungen kein Recht auf bewaffneten Widerstand habe – im Prozess wurde das mit dem „Recht zu Töten“ oder „Recht Mord und Totschlag zu begehen“ bezeichnet.
„Ich möchte ihnen gar nicht ihre politische Überzeugung nehmen“, sagte der Richter – aber diese verhindere üblicherweise in Prozessen mit Tätern aus politischer Überzeugung, dass das Urteil zur Bewährung ausgesprochen werde. Sein Bekenntnis sei da auch nicht besonders überzeugend gewesen. Aber man gehe allein durch die Verurteilung davon aus, dass er nicht wieder rückfällig werde und für „die PKK Leitungsaufgaben übernehme“.
Über die Einschätzung des Urteils kann man streiten, ob es auf eine Spaltung der PKK ziele oder nicht, ob es eine Absprache mit der Organisation gegeben habe, ob die Richter einfach keine Lust mehr auf lächerliche Prozesse in Zukunft hätten – oder ob es jetzt erst richtig losginge. Das bleibt zu diskutieren und in Zukunft zu sehen.
Jedenfalls ist Hasan Dutar heute als „freier Mann“ aus dem Prozess entlassen worden.