Prozessbeobachtung: 6. Tag: Freitag, 10.03.17, 09:00h, Saal 288 /1.Stock
Verhandlung gegen Zeki Eroğlu
Zwei Sicherheitskontrollen und damit min. 15 min. sogenannte Terrorismusabwehr erwarten einen Zuschauer im Oberlandesgericht Hamburg Sievekingplatz 3.
Nachdem einem alles bis auf einen Stift und Papier abgenommen wurde geht es in den ca. 20 qm großen, kahlen Raum in welchem 40 harte Holzstühle auf die Besucher bereit stehen. Hinter dicken Plexiglasscheiben und Gittern darf der Zuschauer dann dem Prozess folgen. Es sitzt sich wie in einer Bushaltezelle, nicht wie in einem Zuschauerraum des OLG Hamburg zu erwarten.
Mit regulärem Beginn der Veranstaltung um 09.00Uhr heißt es warten. Warten auf die Richter sowie Zeki Eroğlu. Nach ca. 10 Minuten kommt die Info, dass die Justizbeamten die Tür nicht auf bekämen, sich also der Prozessbeginn verschiebt. Um 09:25 treffen nun die Richter sowie Zeki Eroğlu (gefesselt in Handschellen) ein.
Anschließend wird die Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter eröffnet. Die heutige Verhandlung dreht sich ausschließlich um die Telekommunikationsüberwachung in Form von aufgezeichneten Handy Gesprächen. Die Gespräche werden im Original (auf Türkisch und Kurdisch) abgespielt und dann durch den vorsitzenden und beisitzenden Richter im Dialog verlesen. Der Inhalt der Gespräche soll (so zumindest der Vorwurf) zur Beweisführung einer Straftat nach §129b Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beitragen. Der Inhalt der Gespräche zeichnen dem Zuhörer hingegen ein ganz anderes Bild. Es handelt sich um alltägliche Dinge, wie Absprachen über den Einkauf von Fleisch für ein Fest, um den Ort des Newroz-Festes um Gesundheitserkundungen und Absprachen für Veranstaltungen etc. Wo hier das hohe Gericht terroristisches Handeln vermutet kann auch mit viel Fantasie nicht nachvollzogen werden.
Deutschland und seine Judikative scheint, wie auch durch die jüngste Verschärfung des PKK- Verbots zu sehen, weiter die Türkei und ihre Ideologie zu hofieren. Die YPJ-YPG sowie PYD zu kriminalisieren spielt nicht nur der diktatorisch, faschistischen Ideologie der Türkei in die Hände, sondern auch dem Islamischen Staat.
Der Prozesstag endete frühzeitig um Zeki Eroğlu die Möglichkeit des Hofgangs zu gewähren. Zeki Eroğlu wurde im Vorfeld mehrfach der Hofgang durch die unflexiblen Hofgangszeiten die sich mit den Prozesszeiten schneiden verwehrt. Auf Antrag der beiden Verteidiger*innen Britta Eder und Alexander Kienzle wurde sein Recht geltend gemacht.