Prozessprotokoll vom 4. Verhandlungstag (11.11.16) gegen Ali Hıdır Doğan

17thNov. × ’16
4.Verhandlungstag 11.11.2016. 09:00 – ca. 13:30 Uhr 
Prozess gegen Ali Hıdır Doğan
Anmerkung:Einige Passagen des Protokolls sind lückenhaft und gekennzeichnet.
Anwesende:
Der angeklagte A (Ali) mit Dol (Herr Katal, Dolmetscher)
Die V (Verteidigung) bestehend aus V1 (Verteidigung 1) Anwalt Theune und V2 Anwalt Schmidt.
Das fünf-köpfige Gericht (zweiter Strafsenat) mit dem Vorsitzenden R1 (Richter 1) sowie die Staasanwaltschaft bestehnd aus StAin (Staatsanwältin) und StA (Staatsanwalt)
Prozessbeginn:
    
R1 erläutert den Ablauf des heutigen Prozess: Zunächst werden zwei Beschlüsse durch den Richter R1 verkündet werden, dann wird die Erklärungen von V1 (nach §257 StpO zu Zeugen Becker) gehört, danach wird Zeugin Müller vom BKA gehört.
V1 hält eine  257er-Erklärung nach der Befragung des Zeugen B (Becker) ab. U.a. erklärt V1:
  • dass die PKK sich in Europa für Minderheitenrechte einsetze [währenddessen grinsen sich die Justizbeamten an]
  • dass der Anklagevorwurf, die PKK sei eine Organisation, die auf Mord und Totschlag ausgerichtete Handlungen vollziehe, nicht für die Zeit um Newroz 2014 aufrechterhalten werden könne, wenn die von B erläuterten Teilstrukturen dazu gehören würden
R1 kündigt Bechlüsse an.
V1 will noch vor der nächsten Zeugenbefragen zwei Anträge stellen. R1 nimmt das zur Kenntnis.
R1 u. R2 lesen Beschlüsse vor:
  1. Einwand der V zur Besetzung des Gerichts wird zurückgewiesen, es folgt die juristische Begründung: Das Gericht sei „..ordentlich besetzt.“, die Übertragung vom ersten auf den zweiten Strafsenat sei nicht begründungslos erfolgt, so R1.
  1. Die Durchführung des Selbstleseverfahrens (SLV) wird bestätigt, ein Widerspruch der V wird abermals abgelehnt. Begründung wird vorgelesen, Gründe seien u.a.: 
– weder der Grundsatz der Mündlichkeit noch der der Öffentlichkeit seien beschränkt durch das SLV
– durch die vorliegende Vielzahl von Urkunden würde die Durchführung des Hauptverfahren belastet werden, das SLV diene der Straffung der Hauptverhandlung, Äußerungsrechte der V und des Angeklagten wären nicht berührt
– die Zuverlässigkeit der Übersetzung sei unabhängig davon, wie die Urkunden in die Hauptverhandlung eingeführt werden würden (durch SLV oder Verlesen. Im Anschluss an den II. Verhandlungstag hätten die beiden bestellten Dolmetscher Kontakt zu A aufgenommen in Anwesenheit der V. A habe da erklärt, dass die Verständigung mit den Dolmetschern möglich sei. 
– die Möglichkeiten zu Diskussionen im Zuge der Verhandlungen seien auch nicht beschränkt.
V1 will Anträge verlesen. R1 scherzt über das Ablehen und Stattgeben von Anträgen nach dieser ausführlichen Erklärung zu Beginn der Verhandlung. R1 stellt Fragen zur Relevanz der Anträge zur Vernehmung der Zeugin Fr. M (Frau Müller). V1 schildert, dass ein Antrag vor der Vernehmung gestellt werden kann und der zweite evtl. danach. V1 stellt den Antrag:
Einstellung des Verfahrens nach §145a StPO (bei 145a geht es um Zustellung an den Verteidiger. Vielleicht ist es eher 153a Einstellung mit Auflagen?) soweit der Zeitraum August 2014(?) bis September 2015 betroffen ist. V1 sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass A nach Verlassen von Berlin für die PKK tätig war. Lediglich der Besuch von Vereinen in Berlin und Bremen in diesem Zeitraum. Als einziger Beweis diene hier ein Behördenzeugnis, welches aber nicht verwendet werden solle, wie vom Gericht angekündigt.
StA gibt eine Stellungnahme zum Antrag der V ab: meint es stehen genug Beweismittel für die Anklage zur Verfügung, kein Grund zur Einstellung. 
R1 will nun die Zeugin Fr. M vernehmen und ruft diese auf den Saal zu betreten. Fr M betritt den Saal.
Vernehmung der Zeugin M („Müller“, 43 Jahre, Kriminalbeamtin), [hat einen Ordner mit Listen dabei]
R1 begrüßt die Zeugin und erklärt ihr nochmal, warum sie geladen wurde und belehrt sie, dass ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen müssen. R1 bittet M Angaben zur Person zu machen. M sagt, sie sei 43 Jahre alt und trage den Namen „Michaela, Müller“. Sie sei in Meckenheim tätig für die BKA Behörde unter Leitung von B. Seit 2008 sei sie im Bereich „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“ eingesetzt. Konkret sei sie seit 2012 Sachbearbeiterin im Bereich PKK.
Ihr Hauptgebiet sei es, eine Chronologie der Aktionen und Anschläge der HPG auf Grundlage der Einträge der Website http://www.hezenparastin.com/tr/ (HPG) anzufertigen. R1 fragt M, wie sie dabei vorgehe. M sagt, dass sie zuerst auf die Website geht und nach Artikeln und Statements sucht. Danach übersetzt sie diese mit dem Google Translator, da sie kein Türkisch spreche. Datum, Ort und Ziel der Aktionen werden als Kategorien seperat in der Chronologie erfasst (Liste). Wenn sie Hinweise auf einen Anschlag findet, gibt sie das an die Übersetzung weiter. M meint, sie recherchiert dann in einer Zweitrecherche, ob andere Berichte und Publikationen bei anderen Medien vorhanden sind. R1 fasst zusammen, dass also eine „Grobsortierung“ von Frau M erfolgt. M bestätigt das. R1 fügt hinzu, dass Frau M weder kurdisch noch türkisch spricht und mit Google Übesetzer nur grob ein Verständnis geschaffen werden kann und Schwierigkeiten mit der Technologie bestehen, da bei der Erstrecherche dinge entgehen könnten. R1 fragt M, welche Kriterien der Auflistung von Statements auf hezenparastin.com zu Grunde liegen. M sucht nach Wortlaut, wenn „Anschlag“ dann Anschlag und wenn „Gefecht“ dann wird Gefecht aufgeführt. Die Darstellung von Aktionen in den Statements der HPG sei oft nicht abzugrenzen. R1 fragt nach, ob es auch Negativkritierien für eine Nichtaufnahme von Einträge in die Chronologie gäbe. M lässt durchblicken, dass es keine klare Abgrenzung in den Statements gibt, aber dass z.B. Reaktion auf Angriffe des türkischen Militärs nicht in der Chronik landen. R1 fragt, wann M von einen Anschlag der HPG ausgeht? M bekräftigt, dass sie sich nur an Vermerke auf der Website orientiert und diese dann als Anschläge in die Chronologie übernimmt.  Sie gehe vom Wortlaut aus, wenn „Anschalg“ oder „Aktion“ drin steht nimmt sie es auf, wenn ausschliesslich von Gefecht dann lässt sie es außen vor. R1: Also gibt es in der Liste kein Vermerk ohne Bekennung auf der Website? M bestätigt diese Aussage mit „Richtig.“. Sie fügt hinzu, dass es in der 2015er Liste auch eine Auflistung von Dementierungen der HPG gibt. M führe aber grundsätzlich nur eine Chronik über Selbstbekennungen der HPG. R1 stellt eine detailierte Frage nach Listeneintrag aus der 2015er Liste, Liste Nr. 15. (Liste beinhaltet Ereignisse aus 2014) Benannt wir ein Ereignis am 20.08.2014. in Amed (Diyabakir), Kocaköy. Wie ist die Zeugin in dem Fall vorgegangen? M hat die Website http://www.hezenparastin.com/tr/ Datum für Datum durchsucht. Auch hier war der Google Translator im Einsatz. Hier wäre ihr der Ort nicht bekannt gewesen, da google Translator Amed auch als „Amed“ übersetzen würde[…] Aus der Übersetzung werden Anhaltspunkte über Tote und Gebäudeschäden aufgenommen. R1 möchte wissen, was maßgeblich sei, wenn bei den zugrundliegenden Quellen eine Diskrepanz von bspw. fünf oder drei Toten auftauche. M erklärt, dass es immer eine Diskrepanz gebe: Schadensangabe wird direkt übernommen vom Statement der HPG Website. R1 befragt die Zeugin, ob die Liste also eine Dokumentation über Berichte der Seite http://www.hezenparastin.com/tr/ sei. M stimmt der Einschätzung zu. R1: Es erfolgt im Nachgang der Übersetzung und Aufnahme der Ereignisse keine weitere Recherche/sonstige Ermittlungen bzw. keine direkte Reise zum Ort des Geschehens, „Reisen in die Türkei“? M: Nein.  Sie betont, dass ihre Arbeit eine reine Auswertung der auf der Seite der HPG erschienen Artikel und Texten sei. R1: zum Jahr 2015 sei der Anschlag (Liste Nr.15) mit „Vergeltungsaktion“ zum Massaker in Suruç“ überschrieben, doch als Zweitrecherche sei ein spiegel-online Artikel mit aufgeführt und V1 hat beim letzten Mal auf drei Dementis (dass der Anschlag nicht der HPG zuzurechnen sei) hingewiesen, als Quelle waren hier unter anderem BBC-Turkey. R1: sind ihnen Dementis bekannt? M: nein. Die einzigen ihr bekannten Dementis hätte sie hinten in der Akte mit aufgeführt, diese seien die einzigen ihr bekannten Dementis, die auf der HPG-Seite erschienen sind. R1 fragt, ob M ihr bekannte Dementis nennen könne. M nennt jene in Bezug auf eine A
ktion gegen eine Ölpipeline. R1: auf wieviele Anschläge kommen sie im Jahr 2014 bis 1. Jahreshälfte (bis August) 2015? M: 2014 insg. 19 Aktionen, 2015 bis August insg. 399 Aktionen der HPG und 17 von YJA-Star (Yekîtîya Jinên Azad-Star – Einheit der Freien Frauen Star/ Selbstverteidigung der Frauen). In der zweiten Jahreshälfte von 2014 gibt es in Amed 7 und zwischen dem 26.9. bis 31.12.2014 gab es keine Anschläge mehr. R1: und im Zeitrahmen bis Ende Juli 2015?M: insg. 75. Von R1 folgen jetzt ein paar Fragen zu den herangezogenen Medien (hezenparastin), was ist das für eine Seite? M: Internetseite der HPG in verschiedenen Sprachen (dt, eng, kurd, türk, arab). Weil dt. und türk Seite nicht übereinstimmen, verwendet sie nur die türk. Seite. R1: d.h. die dt. Seite ist nicht aktuell? M: Ja letzte Aktualisierung sei vom März 2015, ob sie identisch die gleichen Darstellungen hätte, weiss Frau M nicht, da sie nur die türk. verwende.
R1: wie lange existiert die Website schon? M: weiss nicht, sie kenne die Seite, seit sie den Aufgabenbereich vom Kollegen 2012 übernommen habe. Vorsitzender Richter R1 fragt jetzt ganz viele Nachrichtenportale und Zeitungen ab […] R1: Was wissen sie über die Zeitung http//:www.yeniozgurpolitika.org ? M: Tageszeitung, die der PKK nahe steht, sie sei im Internet verfügbar und als Print zu kaufen. R1: Wo erscheint sie? M: kann ich nicht sagen, hauptsächich auf türk. es gibt aber auch kurd. Teil. R1: http://www.sondakika.com/ ? M: türk. Nachrichtenportal im Internet. R1: http://www.aktifhaber.com/ ? M: Das gleiche, türk. Nachrichtenportal im Internet. R1: http://haber16.org/ ? M: keine Erkenntnisse, habe nicht alle überprüft. R1: www.objektifhaber.com ? M: türk Nachrichtenportal im I-net. R1: https://www.afp.com ? M: franz. internationales Nachrichtenportal. 
R1: www.milliyet.com.tr ? M: Türk. Tageszeitung. R1: mit welcher Ausrichtung? M: nicht pro-Kurdisch. R1: für mich deutet „Milliyet“ auf nationalistisch hin, aber mögl. deutet Name aber auch auf andere Ausrichtung aus. V2: was heißt das nicht Kurdisch? R1: pro türkisch. Da werden Opferzahlen eher mit Bedauern festgestellt. R1: [fragt nach noch zwei zeitungen/Nachrichtenportal die nicht richtig notiert wurden, irgendwas mit „haber zimes“ und „zaber“]. R1: http://www.haberturk.com/ ? M: türk. Nachrichtenagentur. R1: www.reuters.com ? M: internat. Nachrichtenagentur mit Sitz in London. R1: www.dha.com.tr ? M: Nachrichtenagentur aus der Türkei. R1: www.haber7.com ? M: türk. Nachrichtenagentur. R1: www.zeit.de ? M: deutsche Zeitung. R1: AMED HABER AJANSI? M: kurd. Nachrichten. R1: http://haber.star.com M: kurd. Nachrichten. R1: www.bbc.com ? M: brit. Nachrichtenagentur. R1: https://www.nadir.org ? M: das sagt mir grade gar nichts. R: Da finden sich vielleicht eher allgemeine Erklärungen zur PKK, nicht auf Anschläge fokussiert. R: firatnews.com, http://anfturkce.net/ ? M: pro kurdische Nachrichtenagentur. R1: jedenfalls pro Kurdisch? M: ja. R1: Spiegel und Tageschau – kennen sie ja! M: ja, kenne ich. R1: www.hurriyet.com.tr ? M: türk. Tageszeitung. R1: Ausrichtung? M: weiss ich nicht. 
R1: teilweise gab es in der Akte/Liste auch Hinweise aus deutschen Medien, wie landen diese auf Ihrerm Schreibtisch? M: habe gegoogelt (Datum und Ort eines Anschlags), wenn es dt. Publikationen gab, hab ich diese aufgenommen. R1: stellen wir uns also vor, es gibt einen Anschlag (Tag1), wie gehen sie weiter vor? M:
„Ich gehe chronologisch vor, ich brauche die Abfolge auf der Website, sonst weiß ich nicht, was schon bearbeitet wurde. Wenn ich die Übersetzung habe, ordne ich es in die Chronologie (Liste) ein. Habe also Datum und Ort und Google damit im I-net nach weiteren Publikationen.“
R1: also eine Zweitrecherche? M: „ja. Das kann schon mal Zeit brauchen – paar Wochen – denn die Aktionsabfolge ist extrem viel.“ R1 stellt fest: ist also eventuell nicht immer vollständig, weil Zeitabstände dazwischen sind, zwischen Erst- und Zweitrecherche.
Verhandlung wird unterbrochen, weil Richter sich für 5min zurückziehen wollen, 10:15-10:25 Uhr.
Zweiter Richter (R2) fragt nach der Übersetzung, wer die macht? M: Frau ŞaŞmak (?). R2: was ist ihre Qualifizierung? M: kann ich nicht sagen. Manchmal sei es seit 2014 auch Frau Cezur (?,) sie ist sprachinstitut-Dolmetscherin.R2 möchte wissen, ob auch an die Übersetzerinnen manchmal Aufträge erteilt werden, selbst zu recherchieren. M verneint. Fragerecht geht jetzt an Bundesstaatsanwalt (StA). StA: wie weit beschäftigen sie sich mit Begründungen der PKK? M: ich nehme nur die Verlautbarungen und mache daraus die Chronologie. StA: Wie unterscheden sie zwischen Aktion, Sabotageakt und Anschlag? M: ich unterscheide gar nicht, übernehme das wie ich es in der Übersetzung habe. StA: Also kommen die Begrifflichkeiten aus den Verlautbarungen? M: Ja. StA: Sind Selbstopferaktionen nochmal separat aufgeführt? M: nein, sie sind einfach in der Chronologie drin. StA: sehen sie eine Häufung? M: nein. StA: werden die Namen von Personen aufgeführt? M: Auf HPG- Seite werden Märtyrer gelistet, diejenigen, die Selbstopfer waren, werden später regelmäßig gelistet, ja. StA: Gibt es bestimmte Zielpersonen, deren Namen auftauchen, z.B. wenn sie bestimmte Position hatten. M: Wenn Namen auftauchen, wie z.b. die zwei Polizisten aus Amed, dann tauchen diese in der Liste auf.
StA ist fertig mit seiner Zeugenbefragung. Das Fragerecht geht nun an die Verteidigung. 
V2: Wenn sie das so auflisten, hat jemand anders in ihrer Behörde sich mit den Begründungen/Hintergründen der Verlautbarungen befasst (z.b. wenn eine Begründung aufgeführt ist, wieso es die Aktion gab?) M: Mein Kollege Becker wertet Verlautbarungen aus und schreibt Bericht, wie/ob er Bekennungen auswertet, weiß ich nicht. V2: Gefecht und Anschlag werden unterschieden. M: ja grundsätzlich nehme ich Gefechte nicht mit auf. V2: Ist das ihre Entscheidung gewesen? M: Mit GBA (Genaeralbundesanwaltschaft) so abgesprochen, dem folge ich so gut es geht. V2: Ist die Vorgabe irgendwie begründet? M: Mit Kollegen, der das vorher gemacht hat so abgestimmt, ich hab es einfach übernommen, wieso es diese Entscheidung gab, ist mir nicht bekannt. V1: Ich beziehe mich erstmal auf den Zeitrahmen von 2014 bis Juli 2015, da gab es ja nur wenige Anschläge, die würde ich gerne mit ihnen durchsprechen. V1: In der Anklageschrift (AKS) steht am Abend des 20.8.2014 (Anschlag Nr. 15 der Liste von M) griff die HPG in Amed ein Polizeirevier an, es steht verletzt wurde niemand. Richter greift ein: R1: es kann sein, dass auf Seite der Angreifer niemand starb – kann so oder so gelesen werden. V1: okay. Decken sich Ort und Datum der Verlautbarung von der Seite hezenparastin mit anderen Medien? M: Ort und Zeit sind gleich, der Schaden differenziert sehr stark. V1: Jetzt komme ich zum Angriff auf einen Friedhof, ist ihnen bekannt, dass das türk. Militär eine Menge von 3000 Menschen/Demonstrierenden mit scharfer Munition angriff? M: ich weiß nur, dass eine Märtyrerstatue (Mahsum Korkmaz)entfert worden sei, über Demo habe ich keine Erkentnisse. V1: haben sie in Zweitrecherche gelesen, dass Zivilisten und 1 Soldat starben? M: nein, dazu kann ich nichts sagen. V1: wird auch aufgeführt, wenn ein Soldat bei einem Angriff auf eine Demo stirbt, wird das auseinandergehalten? M: es ist immer sehr undetailliert beschrieben, wenn die HPG eine Aktion durchführt. Da müsste man genau in den Wortlaut gucken. Wenn von toten Soldaten in der Bekennung gesprochen wird, verstehe ich es so, dass der Soldat durch die Aktion gestorben ist und liste das. V1: wenn z.b. die Zweitrecherche ergibt, dass dem nicht so ist, und die Todesursache eine andere war, wird das nachträglich in ihrer Liste geändert? M: das habe ich dann nicht weiter verfolgt, habe die Todesursachen nicht nochmal nachrecherchiert. V1: Wer hat die Übersetzung vom Anschlag nr 15 (20.8.2014) gemacht? M: müsste Frau ŞaŞmak gewesen sein. V1: hier steht Frau Cezur. V1: Wenn Frau Cezur übersetzt, gibt es eine Rückübersetzung? M: nein. V1: Sie wissen auch nicht, ob die Gebäude bewohnt waren, sich Menschen drin aufgehalten haben oder wohin die Schüsse abgegeben wurden? M: Nein, nein und nein. Wie gesagt, ich nehme nur die Bekennungen auf, damit man eine kurze Zusammenfassung hat und kann jetzt nicht mehr sagen, was da drin stand (war 2014). Ob die Schüsse mit Tötungsvorsatz abgegeben worden seien, könne M deshalb auch nicht sagen.
V1: Nächster Anschlag auch nr. 15 In der Anklage, es wird von einem weiteren Angriff am selben Abend (20.8.2014) gesprochen. Es wurden Warnschüße auf eine Gendarmeriewache in Catalköprü abgegeben. Ebenfalls kamen keine Personen zu Schaden. HPG bekennt sich in Zeitung Yeni Özgür Politika. Wieso nichts in Zweitrecherche? […] Übersetzng hat Frau ŞaŞmak gemacht. Es steht: Warnschüße wurden abgegeben. Als Wachmänner augenblicklich zurückschossen, kam es zu Gefecht, während niemand ums Leben kam. Könnte es sein, dass es nicht gelistet ist, weil das Wort „Gefecht“ auftaucht? M: Kann ich mir jetzt nicht mehr erklären, aber ja, „Gefecht“ ist ein Schlüsselwort. V1: Sie geben die Liste direkt an GBA, hören sie danach noch was von denen? M: sie haben sie zur Kenntins genommen, weiter weiß ich nichts. 
V1: Die Anklageschrift ist von der Staatsanwaltschaft, mit Vorgaben von GBA, hier eine Bekennung, die sie nicht gelistet haben […] Gibt es jemanden von der GBA, der weitere Recherche betreibt? M: Ich weiß nicht, was mit Chronologie weiter passier, mir wurde nur bestätigt, dass sie eingegangen ist. V1: Aus polizeilicher Erfahrung, würden sie diese Bekennung (mit dem Wortlaut) nach der Übersetzung listen oder nicht? M: Die Tatsache, dass es eine Aktion gegeben hat, ich sie aber nicht aufgeführt habe, würde ich heute wieder so entscheiden, ja. V1: also werden „Warnschüsse“ auch mitaufgeführt? M: Ja, ich habe Warnschüsse mitaufgeführt als Waffenruhe war, um darzustellen, wie die Situation war. HPG war trotzdem bereit, sag ich mal, auf hab-Acht-Stellung.
V1: Aber sie kennen den Wortlaut von §129a (auf Mord- und Totschlag ausgerichtet?) M: JA, kann man diskutieren ich weiß nicht, ob Warnschüsse wirklich gelistet werden sollten, weiß nicht, ob ich das heute auch nochmal so machen würde. R1 greift ein: Die Überschrift der Liste ist ja nicht „Bekennungen nach Straftat 129a“ sondern „Anschläge und Angriffe der HPG“, ein chronologischer Abriss. V1 erklärt, dass das keine Kritik an M gewesen sei, trotzdem sei zu bemerken, dass Sommercamps oder Diskussionsveranstaltungen ja auch nicht aufgelistet seien.  V1: gut, dann komme ich zu weiterem Anschlag am gleichen Tag, Bekennung auf Sondakika erschienen. „Es wird mitgeteilt, dass es weder Tote noch Verletzte gab“, V1 fragt, wie M das verstehe, auf welcher Seite seien keine Toten/Verletzten zu verzeichnen gewesen. M: Ja, hier keine Toten und Verletzten auf türk. Seite. V1: Zu Anschlag nr. 16 vom 21.8.2014 HPG-Kräfte griffen Militärgruppe an, als Antwort auf den Angriff auf eine Gedenkstätte [Korkmaz Statue]. übersetzt wurde es von einer sogenannten Frau Fertina (?). V1 fragt nach der Qualifikation der Übersetzerin. M: Eine unserer beauftragten Übersetzer*innen. Fr. F habe die gleiche Qualifikation wie Fr. S. V1: In Übersetzung steht, als Antwort auf die Verunglimpfung der Statue, fand eine Warnaktion auf Polizeistation in Ari statt, dabei gab es einige Verletzte. Was bedeutet Warnaktion? M: Ist ja nicht genauer beschrieben, aber wenn es einige Verletzte – Staatsbeamten – gab, muss ja was passiert sein, also habe ich es gelistet. V1: es gibt eine Zweitrecherche von aktivhaber – die sie nicht einordnen könnne, wie sie schon gesagt haben – da steht: „Das Gefecht, das durch Gegenwehr der Soldaten ausgelöst wurde […] verletzt wurde niemand.“ Inwiefern Abgrenzung zwischen Gefecht und Warnaktion? M: Wie es von Statten ging kann ich nicht sagen. V1: deswegen machen sie ja Zweitrecherche, nur die StA macht aus diesen Bekennungen – die sagen wir, fast nie korrekt sind – Taten, die auf Mord und Totschlag ausgerichtet sind. Wie kommt es, dass in Anklageschrift steht: „Beim Anschlag kam es zu Verletzten?“. M: Ich werte das nicht. V1: ja, aber wir wollen ja bewerten, ob ein Anschlag auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen ist. R1 greift ein: Man kann den Bogen auch weiterspinnen und sagen, wer so einen Anschlag verübt, nimmt Menschenschaden billigend in Kauf. Das müssen wir bewerten, es ist eine jurisitsche Bewertung, ob am Ende eines Tages der Menschenschaden auf ein Gefecht oder Anschlag zurück zu führen ist. Die Zeugin kann nur Tatsachen bekunden. V1: okay dann die Frage: können sie sich erinnern, ob auf Anschlag ein Gefecht folgte? M: nein. V1: hätten durch Warn-Anschlag Menschen zu Schaden kommen können? M: nein, ich kann das nicht bewerten. V1: zu Anschlag nr 17, vom 22.8.2014 Telo Uçak soll getötet worden sein. Wer war das? M: nein, beim 22.8. steht bei mir kein Name. R1: der Anschlag ist in der Liste nicht drin. V1: ich lese mal aus der Anklageschrift vor […] Telo Uçak war ein Konteragent, der in Tatvan durch die HPG ermordet wurde. Er sei für den Tod von vielen Märtyrern verantwortlich. M: Ja, jetzt habe ich eine Erinnerung, weil ich es übersehen hatte, das aber später zur Sprache kam, ich glaube, Becker hat es später mit aufgeführt. Deswegen ist es nicht in der Chronologie. V1: Wie kam es, dass Herr Becker darauf gestoßen ist? M: kann mich nicht erinnern. V1: Wissen sie den Hintergrund? M: nein. V1: wie er getötet wurde? M: nein. V1: Führt Herr Becker also neben Ihnen strukturiert eine Recherche durch? M: nein. V1: der Artikel zu Tütung von Uçak wurde von Fr. Cezur übersetzt. Es folgt ein Fehler in der Übersetzung: „unsere Regionskräfte“ wird in Übersetzung zu „unsere Guerillakräfte“. M: weiß ich nicht, was Regionskräfte sind. V1: Ist ihnen aufgefallen, dass auf der hezenparastin-Seite unterschiedliche Formulierungen genutzt werden? z.B: „ein apoistisches Selbstopferteam“, „unsere Guerilla“ oder „unsere Regionskräfte“ M: ja, ist mir aufgefallen, doch es ist unterschiedslos, wie es formuliert ist, alles was auf Anschlag hindeutet und auf HPG-Seite steht, liste ich, sind für mich Bekennungen der HPG. V1: Wissen sie etwas über die Struktur der HPG? M: nur ganz ganz grob. V1: gibts regionale Aufteilungen? M: weiß ich nicht. V1: Wie ist die Kommunikation? M: weiß nicht. V1: Wer betreibt die Seite/ wo ist ihr Sitz? Von welcher IP-Adresse wird sie betrieben? M: weiß nicht, weiß nicht. V1: Wissen sie, wie die Infos auf der Seite landen? M: nein. V1: Können sie was sagen, zum zeitlichen Abstand zwischen einer Aktion, bis eine Bekennung auf der Seite erscheint? M: kann sehr schnell sein (z.b. halber Tag), manchmal kann es länger dauern (mehrere Tage, 2-3 Tage), manchmal gibt es auch mehrere Bekennungen an verschiedenen Tagen, dann wird das mehrmals geführt/gelistet. V1: Bei dieser Aktion (Telo Uçak) kam die Bekennung erst 5 Tage später. Wissen sie, was der Hintergrund dafür sein könnte? M: nein. V1: könnte es also sein, dass der Tod einen anderen Hintergrund hatte? Bundesstaatsanwalt greift ein BSA: Zeugin soll keine Mutmaßungen anstellen. V1: wurde ein konkrete*r Tatverdächtigte*r verhaftet? M: weiß nicht. V1: könnte es eine private Racheaktion gewesen sein? M: weiß nicht. V1: Telo Uçak soll auf einer Todesliste der PKK gewesen sein, kennen sie die? M: nein. V1: haben sie von der schon mal gehört? M: nein. R1: wo steht das? V1: in sondakika, der begleitende Zeitungsartikel schreibt das. Wissen sie, ob es von offizieller Seite eine Bekennung gab? z.B. von MHP – der Faschistischen Partei – der er angehört haben soll? M: weiß nicht.
 
V1: liest aus Anklageschrift […] Anschlag (nr. 18) in Kayapınar vom 25.9.2014, haben sie Erinnerungen? M: nein, kann nur mitlesen… V1: Übersetzung stammt von Frau Cezur. Die Formulierung auf hezenparastin ist passiv formuliert „es wurde eine Aktion verwirklicht…“ Macht es für sie einen Unterschied, ob steht: „wir haben“ oder „es wurde“? M: nein, weil es eine Bekennung zu einer Aktion ist. V1: Sind sämtliche Nachrichten Bekennungen der HPG? M: Nein, auch noch andere: im Zeitrahmen von Juni 2014 – Aug. 2015 stehen auch Anriffe der Türkei in ihrer Liste. V1: Ich kenne nur die deutsche Seite. Wissen Sie, ob auf türkischer Seite auch über Deutschland berichtet würde? M: ist mir nicht bekannt. V1: stehen da z.b. auch Nachrichten wie: „in [Name einer deutschen Stadt] wurde ein Kongress durchgeführt“? M: Möglicherweise, die sind aber für mich nicht interessant. Ich suche nach Stichworten wie „Aktion“, „Anschlag“, „Tote“, die lasse ich mir dann übersetzen, alles andere lasse ich aussen vor. V1: Gibt es auch Bekennungen, die nicht von HPG verübt wurden? M: ja, wenn es Dementis gibt, das liste ich mit auf. V1: in den Unterlagen gibt es ein Beispiel, das bei der Zweitrecherche auf www.haber16.com erst von einem Anschlag, dann von einem Gefecht gesprochen wird und in der Anklageschrift wird dann nicht differenziert. Listen sie sowas, wenn ihnen das bei einer Zweitrecherche auffält? M: bei Aktion wurden Polizisten getötet, die Zweitrecherche habe ich dann nicht nochmal in Vergleich gesetzt. Ausser ganz rechts unterm Strich [versteht mensch wohl nur wenn er/sie die Akten sieht] habe ich ein Vermerk, dass es eine Zweitmeldung dazu gibt. V1: Kennen sie die YDG-H? M: ja. V1: wer ist das? M: das ist eine Jugendworganisation, genaueres kann ich nicht sagen. V1: Ob sie Teil der PKK ist? M: Ich würde sie dazu rechnen. V1: warum? Weil sie Öcalan als Führer akzeptieren. V1: Also Gruppen, die Öcalan als Führer akzeptieren, sind gleich Teil der PKK? M: Nein, so habe ich das nicht gesagt. V1: gibts weiteren Grund? M: nein. V1: Also ist der einzige Grund, weil sie Öcalan als Führer akzeptieren? M: nein, ich muss das korrigieren. Ich habe die Aktion gelistet, weil es eine Bekennung auf der HPG-Seite gab, wo YDG-H sich dazu bekannte. V1: Stand da möglicherweise so etwas wie „die YDG-H hat…“? haber16.com schreibt YDG-H bekannte sich über social media zu dem Anschlag. M: ich weiß nur, dass eine Aktion der YDG-H auf hezenparastin veröffentlicht wurde – keine Erinnerung, wie es formuliert war. V1: Erfasst ihr Arbeitsauftrag auch mögliche Zeugen in Betracht zu ziehen, in die Liste aufzunehmen? M: nein. V1: Hat das schonmal wer gemacht? M: ist mir nicht bekannt. V1: Zu Anschlag Nr. 19 vom 26. Sept. 2014, da gab es einen Anschlag auf eine Polizeistation in Bitlis, wie sind die Polizisten gestorben? M: ich habe keine Erinnerung dazu. V1: Aus der Zweitrecherche von haberaktif.com entnehme ich, dass sich das Polizeifahrzeug überschlug und deswegen 5 Soldaten starben. Gab es eine Fremdbeteiligung? M: weiß ich nicht, ich kann nur wiedergeben, was in der Liste ist. V1: Wenn ich ihnen diesen Artikel vorhalte, würden sie sagen, es ist durch Angriff oder Verkehrsunfall passiert?
Der Bundesstaatsanwalt greift ein: StA: das ist wieder eine juristische Bewertung. V1: Also ehrlich gesagt, auf der Grundlage der Liste entsteht die AKS, wieso wird in Liste nicht differenziert, durch Anschlag oder durch Verkehrsunfall? M: ich bräuchte den Wortlaut der Bekennung.
V1: liest vor […] M: Habe ich gelistet, weil es eine Bekennung gab. V1: Bei einem Artikel von AFP aus der Zweitrecherche steht „3 Polizisten bei Anschlag getötet […] ein Fahrzeug wurde mit Raketen angegriffen“, „das ist wirklich wie stille Post“. Sie selbst haben die Meldung recherchiert? M: ja, nehme an im I-net. V1: Haben sie den Eindruck, dass es öfter passiert, dass Darstellung in den türkischen Medien deutlich anders ist als in deutschen Medien? M: nein, deutlich unterscheiden würde ich nicht sagen. V1: Aber hier gibt es eine deutliche Unterscheidung im Wortlaut zu deutschen Medien und HPG. M: doch, das kann natürlich sein, aber ich habs nicht weiter verfolgt, da ich Zweitrecherche nicht weiter in Beziehung setze und es ist eher eine Ausnahme, dass ich mal zwei Artikel habe, sonst orientiere ich mich an einem V1: wenn sie einen haben, hören sie auf? M: ja, normalerweise schon. Manchmal konnte ich keine erfolgreiche Zweitrecherche aufführen und bei sehr häufigen Anschlagsaufkommen habe ich keine Zweitrecherche mehr durchgeführt. V1: Gab es 2014 ein hohes Aufkommen? M: nein. V1: Können Sie nach der Zweitrecherche sagen, ob die Verlautbarungen zuverläßig sind auf der HPG-Seite? M: das kann ich nicht beurteilen.V1: ich gehe mal zur 2 Liste über. Wer ist Umirt Kurd? M: weiß ich nicht. V1: was ist ihnen Bekannt über die Zweitrecherche Zeitung Milliyet? oder: Ist ihnen bekannt, dass sie im Jahr 2013 auf Wunsch Erdoğans alle kritischen Jurnalist*innen, wie z.B. Can Dündar, entlassen haben? M: nein. V1: Zum zweiten Anschlag am 23.3.2015, Anschlag auf gepanzertes Polizeifahrzeug mit Raketenwerfer bei Cizre auf der Brücke, wie weit liegen sie auseinander? M: weiß ich nicht. ICh übernehme nur was in der Bekennung steht in die Liste. V1: zum nächsten Anschlag (nr. 4 der Liste2) Tötung von zwei Polizisten (nach Attentat in Suruç) wird erst der PKK zugeschreiben. M: weil es auf der HPG-Sete so erschienen ist, mit PKK zu tun? dem Wortlaut „ein apoistisches Selbstopferteam hat…“ M erklärt weiter: „APO“ sei die Bezeichnung für Öcalan und „Selbstopfer“ erklärt sich ja von selbst. V1: Kennen sie den Begriff auf türkisch? M: Nö. V1 liest aus einem Interview, was mit Cemil Bayık [C.B.] geführt wurde, vor:
„Journalist: Hat die PKK die Tötung der Polizisten vorgenommen? C.B.: Nein, die Tötung hat nichts mit uns zu tun, das war eine sog. `Apoistische Rachebrigade‘. Journalist: Wieso hat HPG eine Erklärung abgegeben? C.B.: Sie schreiben eine gruppierung hat gesagt, dass sie das getan haben
…“
V1: Ist ihnen in dem Zusammenhang bekannt worden, dass es von seiten der HPG ein Dementi gab? Richter greift ein R1: Die Frage ist schon beantwortet worden. V1: Überprüfen sie im Nachgang ob es neuere Entwicklungen zu einem Anschlag gab, oder wenn es im Nachgang Zweifel gibt, bekommen sie es mit? M: nein. V1: Aktuell in diesem Jahr wurde dieser Anschlag (Nr.4) der Gülen-Bewegung zugerechnet. Ist ihnen das bekannt? M: nein. V1: kennen sie die Gülen-Bewegung? M: nur was in den medien kommt. V1: Würden sie neu recherchieren, wenn ein Anschlag, den sie der HPG zurechnen von Seiten der Türkei der Gülen-Bewegung zugerechnet wird? M: nein, wenn es auf der hezenparastin-Seite erschienen ist, ist es für mich eine Bekennung. V1: Unterscheiden sie zwischen „wir haben…“/ und „ein apoistische Gruppe hat“? M: nein, ich mache keine Differenzierung, weil es eine Bekennung ist.
Mittagspause 12:00 Uhr – 12:50 Uhr
V1: Im Zeitraum Newroz 2013 – Juli 2014, das ist zwar dem Tatvorwurfszeitraum gegen Ali vorgelagert, aber ich orientiere mich an der Anklageschrift. Haben sie einen Vermerk zu 2013? M: Habe ich bestimmt, aber darauf habe ich mich nicht vorbereitet. Es gibt auch ne Anlage von 2002-2003, die ich nachträglich/ rückwirkend erfasst habe. V1: 3.Juli 2013 Anschlag auf Gendarmerie im Kreis Hare, Provinz Amed bei Topcula, Schüsse auf Provinz-Kommandantur, keine Personenschäden […] M: ist mir nicht erinnerlich. V1: Dazu gibt es einen Vermerk vom 5.Juli 2013 M: Habe bestimmt nen Vermerk verfasst 2013, aber mich nicht darauf vorbereitet. V1: Haben sie Erinnerungen M: nein. 
V1: haben sie zum 15. Nov.2013 in Nusaybin/Mardin Erinnerungen? M: nein. V1: Erinnerungen zum 16. Mai 2013 in Tuluc Südluce (?)/ Dersim: HPG-Guerilla Angriff auf Soldaten bei dem Bau einer Militärstraße. M: nein V1: zum 25. Mai 2014, Miene zur Explosion gebracht bei einem Lastwagen, der zum Bau einer Polizeiwache genutzt wurde, der Fahrer wude verletzt, die HPG bekannte sich am 27. Mai als Warnschlag, Erinnerungen? M: nein. V1: ist es im Zeitraum Newroz 2013 bis Juli 2014 zu tödlichen Anschlägen gekommen? M: kann ich nicht sagen. V1: Hätten sie sie erfasst, hätte es welche gegeben? M: ja. V1: Also gab es in dem Zeitraum bis Juli 2014 seit 1 1/4 Jahr keinen tödlichen Anschlag? M: wenn es in der Chronologie so drin ist, ist das korrekt. V1: nun zum Zeitraum bis Wiederbeginn des bewaffneten Konflikts (bis Suruç): Ist ihnen zur Rhetorik von KCK etwas bekannt? M: Das weiß ich nicht. V1: ist ihnen ein Interview mit C.B. zur Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes bekannt, wenn die Tötung von Seiten des türk. Staates weiter geht? M: Ist mir bekannt, hab mich damit aber nicht auseinander gesetzt. V1: Ist das die Aufgabe von Becker? M: ja. V1: Kennen sie Murat Karayılan (M.K.)? M: den Namen, ja. V1: Welche Funktion hat er? M: Zur Zeit ist er Kommandeur der HPG. V1 liest aus einem Interview mit M.K., was Yeni Özgür Politika mit ihm im Mai 2015 führte:
„HPG beobachtet Prozess genau, AKP hat Waffenstillstand gebrochen, Wir setzen ihn einseitig fort […]
Kennen sie das? M: Nein, ist mir nicht erinnerlich. V1: Treffen Äußerungen zu, dass die HPG im Zeitraum von März 2013 – Juli 2015 sich einseitig an Waffenruhe hielt? M: Es gab vereinzelt Angriffe auf sich in Bau befindlichen Straßenbaustellen etc. V1: Waren sie auf die Tötung von Menschen ausgerichtet? M: Das kann ich nicht beurteilen. V1: Warum? M: weil die Fakten das nicht hergeben, ob es eine Tötungsabsicht gab. V1: und wie war Häuffigkeit nach Wiederbeginn des Bewaffneten Kampfes (nach dem Anschlag in Suruç und Erdoğans Aussage, dass kein Frieden möglich sei mit einer Organisation, die die Integrität der Türkei nicht wahre)? M: Danach hat das Aktionsaufkommen massiv zugenommen. V1: Können sie massiv genauer definieren? M: In der zweiten Jahreshälfte von 2015(September – Dezember 2015)glaube ich 350/340 Aktionen. V1: Sind Menschen gestorben? M: ja. V1: Haben sie den Eindruck im Rückblick, das wäre der HPG auch davor möglich gewesen? Richter greift ein. R1: Ich glaube das können alle Beteiligten hier genauso gut oder schlecht beurteilen wie Frau M. – ist eine Bewertungsfrage/ Spekulation. V2: Ist eine Unterscheidung hinsichtlich des Umfangs/Ausmaßes zwischen einer Seite und der anderen möglich? M: Grundsätzlich sind die Angaben zu Toten und Verletzten auf Seiten der HPG höher als von türkischer Seite, also im Bezug auf die Darstellung. V2: Das ist ja auffallend, dass es so verteilt ist, ziehen Sie irgendwelche Rückschlüsse daraus? R1 interveniert wieder: Ich glaube, ich könnte das auch an Stelle von M beantworten. V1: gut, Danke!
Befragung der Zeugin Müller ist beendet. Sie bleibt unvereidigt und darf gehen.
V1: beantragt die Hinzuziehung von Dolmetscher*innen zur Überprüfung der Korrektheit der Übersetzungen im Ordner 2 des SVL, welche aus der Staatskasse zu bezahlen seien:
  • das Gericht habe mitgeteilt, dass konkrete Probleme bei Übersetzungen mitgeteilt werden sollten, dies sei aber nur möglich/umsetzbar durch eine erneute Übersetzung
  • weiterhin sollten die Akten der Verfahren „Kavak“ (?), „Koraş“ (?), „Aydın“ hinzugezogen werden.So könne überprüft werden, ob Telefongespräche in diesen Verfahren genauso übersetzt worden seien.
V1: möchte auch zu Zeugin Müller eine Erklärung nach §257 StPO abgeben (beim nächsten Mal). R1 ge währt das. StA hat keine Stellungnahmen zu Antragen mehr. 
V2: beantragt Anhörung eines der zwei Sachverständigen (entweder Herr Posch oder Säufert), die sich von Berufswegen seit 2003-2015 mit PKK auseinander setzen. R1 möchte wissen, was das Thema einer solchen Befragung sei. V1 erklärt, dass es von herausragender Bedeutung sei, was in der Phase der Einhaltung des Waffenstillstandes (2013-2015) von der PKK unternommen worden sei, um diesen Waffenstillstand einzuhalten. Hintergrund sei die Frage, ob für diese Zeit von einer terroristischen Vereinigung gesprochen werden könne und nicht vielleicht eher von einer Widerstandsbewegung. Es gehe also auch um die Schuldfrage. […] R1 nehme auf, dass die V die Ladung eines Sachverständigen angeregt und begründet habe. Das müsse allerdings nicht so laufen, wie der V2 es erörtert habe, sie seien jenseits einer Verfahrensabsprache.
Die Verhandlung wird um 13.35 Uhr für beendet erklärt.
Nächster Termin: Di 15.11. um 9 Uhr, diesmal Hauptgebäude: Turmstraße 91 Saal 701, geladen wird diesmal Zeuge Rattke-
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