§129b-Prozess in Berlin: Zwei Parlamentarier sagen aus

11thDez. × ’16

Pressemitteilung

Seit dem 11. Oktober steht Ali H. Doǧan wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (§129a/b StGB) in Berlin vor Gericht. Er soll im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 – in der Phase des Friedensprozesses zwischen kurdischer Bewegung und türkischem Staat – die PKK-Gebiete Berlin bzw. Bremen verantwortlich geleitet haben und für die Organisierung von Treffen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder Geldsammlungen zuständig gewesen sein.

In der Verhandlung am 13. Dezember werden der kurdische Abgeordnete der „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP), Faysal Sariyildiz und Jan van Aken, Abgeordneter der Bundestagsfraktion DIE LINKE als Zeugen der Verteidigung aussagen:

Faysal Sariyildiz befindet sich seit Erdoǧans Gegenputsch in der Bundesrepublik. In die Türkei kann er derzeit nicht zurückkehren angesichts der Gefahr, bei einer Einreise festgenommen zu werden.

Beide Parlamentarier werden über die Entwicklungen des Ende 2012 begonnenen Prozesses der politischen Lösungsfindung im türkisch-kurdischen Konflikt, die von Erdoǧan aufgekündigten Verhandlungsgespräche im Juli 2015 und über die aktuelle Situation in der Türkei bzw. in den kurdischen Gebieten im Südosten des Landes berichten.

Die Verhandlung am 13. Dezember beginnt um 9.00 Uhr in Raum 701,

Kammergericht Berlin-Moabit, Haupteingang Turmstraße 91


AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für

Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln

Mobil: 0151 – 18 69 66 05

 

11. Dezember 2016

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